Taxi-Zentrale Reutlingen - Taxi News

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Fahrkostenregelung AOK BW

Krankentransport: genehmigungsfreie Fahrten

Fahrten zu einer ambulanten Behandlung dürfen die Krankenkassen nur in besonderen Ausnahmefällen übernehmen, die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in der sogenannten Krankentransport-Richtlinie festgelegt hat. Die Verordnung einer solchen Krankenbeförderung ist seit Juli 2020 neu geregelt.

Hintergrund ist das vereinfachte Genehmigungsverfahren für bestimmte Patientengruppen: Patientinnen und Patienten mit Pflegegrad 3 und dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung, Pflegegrad 4 oder 5 brauchen die ärztlich verordnete Krankenfahrt mit Taxi oder Mietwagen zur ambulanten Behandlung nicht mehr ihrer Krankenkasse zur Genehmigung vorlegen. Diese Erleichterung gilt auch bei Verordnungen für Schwerbehinderte mit den Merkzeichen „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung), „Bl“ (blind) oder „H“ (hilflos). Auf dem Formular stehen solche Fahrten nun unter „genehmigungsfreie Fahrten“.



Verordnung von Krankenfahrten

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Krankenfahrten, Krankentransport-Richtlinien

(1) Krankenfahrten sind Fahrten, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln, privaten Kraftfahrzeugen, Mietwagen oder Taxen durchgeführt werden. 2Zu den Mietwagen zählen z.B. auch Wagen mit behindertengerechter Einrichtung zur Beförderung von Rollstuhlfahrern. Eine medizinisch-fachliche Betreuung findet in diesen Fällen nicht statt.

(2) Die Verordnung einer Krankenfahrt mit einem Taxi oder Mietwagen ist zulässig, bei

a) Fahrten zu Leistungen, die stationär erbracht werden (§ 60 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 SGB V),

b) Fahrten zu einer vor- oder nachstationären Behandlung gemäß § 115a SGB V, wenn dadurch eine aus medizinischen Gründen an sich gebotene vollstationäre oder teilstationäre Krankenhausbehandlung im Sinne des § 39 Absatz 1 SGB V verkürzt oder vermieden werden kann,

c) Fahrten zu einer ambulanten Operation gemäß § 115b SGB V im Krankenhaus oder zu einer ambulanten Operation in der Vertragsarztpraxis sowie bei in diesem Zusammenhang erfolgender Vor- oder Nachbehandlung, wenn dadurch eine aus medizinischen Gründen an sich gebotene vollstationäre oder teilstationäre Krankenhausbehandlung im Sinne des § 39 Absatz 1 SGB V vermieden wird oder diese nicht ausführbar ist.

Die Voraussetzungen nach Buchstabe b und c sind insbesondere dann gegeben, wenn die aus medizinischen Gründen gebotene vollstationäre oder teilstationäre Krankenhausbehandlung aus besonderen, beispielsweise patientenindividuellen, Gründen als ambulante Behandlung vorgenommen wird.

(3) Die Krankenfahrt mit einem Mietwagen oder einem Taxi ist nur dann zu verordnen, wenn die Patientin oder der Patient aus zwingenden medizinischen Gründen öffentliche Verkehrsmittel oder ein privates Kraftfahrzeug nicht benutzen kann.

(4) Können Patientinnen oder Patienten mit einem privaten Kraftfahrzeug oder öffentlichen Verkehrsmitteln fahren, wird in den Fällen des Absatzes 2 Buchstabe c und des §8 keine Verordnung, aber auf Wunsch der Patientin oder des Patienten eine Anwesenheitsbescheinigung zur Vorlage bei ihrer oder seiner Krankenkasse ausgestellt.

(5) Falls mehrere Patientinnen oder Patienten gleichzeitig zum selben Ziel gefahren werden müssen, ist jeweils eine Sammelfahrt unter Angabe der Anzahl der Mitfahrenden zu verordnen, sofern dem keine medizinischen Gründe entgegenstehen.

(6) Krankenfahrten nach dieser Vorschrift bedürfen keiner Genehmigung durch die Krankenkasse.

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Fahrkosten/Krankentransport

Artikelnews v. BKK Verkehrsbau Union (BKK VBU) /Archiv//

Nicht immer können Sie wegen einer Krankheit oder einer Verletzung den Weg zum Arzt oder ins Krankenhaus mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fahren. Wenn der Arzt es verordnet, gibt es natürlich die Möglichkeit diese Fahrten mit einem Krankentransport, Taxi o.ä. durchzuführen. Es müssen jedoch im Einzelfall Voraussetzungen erfüllt sein, damit wir die Kosten für diese Fahrten für Sie übernehmen können.

Bitte informieren Sie sich bei uns vor einer Fahrt, ob diese Voraussetzungen bei Ihnen vorliegen. Die gesetzliche Zuzahlung ist bei den Fahrkosten von jedem Versicherten zu zahlen, sie beträgt

- für jede Fahrt 10 % der Kosten,
- mindestens 5 €, aber höchstens 10 €,
- jedoch nie mehr als die tatsächlichen Kosten.

Einige unserer Versicherten sind von der Zuzahlung befreit. Mehr Informationen dazu finden Sie im Abschnitt Zuzahlungsbefreiung, im nächsten Abschnitt.

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Zuzahlungsbefreiung/Fahrkosten/Krankentransport

Artikelnews v. BKK Verkehrsbau Union (BKK VBU) /Archiv//

Bei einigen Leistungen der Krankenkasse müssen Sie sich an den Kosten beteiligen. Diese so genannte Zuzahlung ist gesetzlich vorgeschrieben. Es gibt aber Ausnahmen:

Vollständige Befreiung von der Zuzahlung Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit. Nur bei Fahrkosten und Zahnersatz müssen sie sich an den Kosten beteiligen.

Teilweise Befreiung von Zuzahlungen Auch Zuzahlungen können zu einer großen Belastung werden. Deshalb müssen Sie in einem Kalenderjahr nie mehr als 2% Ihres jährlichen Bruttofamilieneinkommens an Zuzahlungen bezahlen. Wird dieser Betrag überschritten, sind Sie von weiteren Zuzahlungen befreit und wir (BKK Verkehrsbau Union (BKK VBU)) erstatten Ihnen Ihre Kosten, die über den 2% liegen. Für Ihren Ehepartner und jedes Kind werden von dem Einkommen Pauschalen abgezogen. Wie hoch Ihre persönliche Belastungsgrenze ist, erfahren Sie, wenn Sie den Zuzahlungsrechner von BKK Verkehrsbau Union (BKK VBU) nutzen.

Regelung für chronisch Kranke
Als chronisch krank gelten Sie, wenn Sie sich wegen einer schwerwiegenden Erkrankung in Dauerbehandlung befinden, das heißt sich mindestens einmal im Quartal behandeln lassen müssen. Dies wird der BKK Verkehrsbau Union (BKK VBU) von Ihrem behandelnden Arzt bestätigt. In diesem Fall müssen Sie nicht mehr als 1% Ihres jährlichen Bruttofamilieneinkommens an Zuzahlungen bezahlen.

Zuzahlungsrechner
Wie hoch Ihre persönliche Belastungsgrenze ist, können Sie selbst über den Zuzahlungsrechner von BKK Verkehrsbau Union (BKK VBU) feststellen.

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Krankenfahrten, Bestrahlungsfahrten und Dialysefahrten

Sie suchen einen zuverlässigen Taxiservice, der Sie pünktlich zur Untersuchung, Dialyse oder Arztbesuch bringt? Gerne - wir fahren Sie zu Ihrem Termin und holen Sie auch gerne wieder ab. Unsere Fahrer sind freundlich, pünktlich und hilfsbereit. Die Taxifunk Zentrale Reutlingen rechnet mit mit allen Kassen ab!



Taxi-Funk-Zentrale Reutlingen informiert: Fahrten zu oder von ihrer ambulanten Behandlung mit uns kein Problem! Ihre Taxi-Funk Zentrale Reutlingen RT-470048

Fahrten zu oder von ihrer ambulanten Behandlung mit uns kein Problem! Ihre Taxi-Funk Zentrale Reutlingen RT-470048. jetzt mehr erfahren

Taxi-Funk Zentrale Reutlingen informiert: Krankenbeförderung, Serienfahrten zur Dialyse, zur Strahlen- oder Chemotherapie

Krankenbeförderung, Serienfahrten zur Dialyse, zur Strahlen- oder Chemotherapie EUR € 60,00 - Stuttgart Taxi fare from Airport to Reutlingen

Taxi zum Flughafen rechtzeitig vorbestellen

Wir empfehlen Ihnen Ihre Fahrt zum Flughafen rechtzeitig bei der Taxi Funk Zentrale Reutlingen per email zu reservieren. Selbstverständlich können Sie uns auch gerne persönlich anrufen und Ihre Taxifahrt unter 07121-470048 (Taxi Zentrale) übermitteln.

Sie können uns auch gerne Ihre Fragen oder Anregungen per email zusenden. Verwenden Sie bitte das folgende Formular. Um Ihr Anliegen schnell bearbeiten zu können, füllen Sie das Formular bitte vollständig aus.

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Unsere Taxi-Diestleistungen im Überblick

Sie benötigen ein Taxi, eine Fahrt zum Arzt oder eine Fahrt zum Flughafen Stuttgart, München oder Frankfurt? Dann sind Sie bei der Taxi-Funk-Zentrale-Reutlingen genau richtig! Wir bieten nicht nur günstige Fernfahrten, Flughafenfahrten, Pauschal- und Stadtfahrten, sondern auch bequeme und entspannte Fahrt mit unseren Fahrzeugen an

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Taxi-Fahrzeuge und Taxi Standorte

Erfahren Sie mehr über unsere Fahrzeuge und unsere Standorte in Reutlingen. Unsere Taxi-Funk Zentrale erreichen sie Tag und Nacht unter Reutlingen (07121) 470048 auch Sonn- und Feiertags, 24-Stunden. Rufen Sie uns an, wenn Sie schnell ein Taxi in Reutlingen oder Umgebung brauchen. Unsere freundliche Fahrer bringen Sie an jedes gewünschte Ziel - sicher und bequem!

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Taxi-Fahrpreise für Stadt und Pauschalfahrten

Hier finden Sie alle unsere Dienstleistungen übersichtlich auf einer Seite. Unsere Taxi Fahrpreise für Stadtfahrten, Arztbesuche, Dialysefahrten oder unsere pauschalpreise zum Airport - alles auf einem Blick! Unsere Preise für Kleintransporte und Kurierfahrten finden Sie unter Kurier- und Kleintransporte. Anfragen per E-mail nehmen wir gerne hier entgegen.

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Die Taxi-Preise sind die amtlichen Taxipreise der Stadt Reutlingen inklusiv der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19% soweit eine Fahrstrecke von 50km überschritten wird. Bei weniger als 50km beträgt die Mehrwertsteur (7% MwSt.). Die Preisangaben zu den genannten Flughäfen sind Richtpreise.

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